
Von Michael Uhlig - 2009
Der Einstieg in die Imkerei beginnt für die meisten Neuimker mit dem Besuch eines Imkerkurses. Hier lernen die Neuimker in der Regel alles, was sie für ihr neues Hobby brauchen. Mit dem Besuch eines Anfängerkurses sind auch meistens neue Kontakte zu anderen Imkern verbunden und viele Anfänger finden über die Kursteilnahme den Weg in einen Imkerverein. Hier erhalten sie weitere Unterstützung und Betreuung durch ihren Verein.
Zu den ersten Herausforderungen beim Einstieg in die Imkerei gehört die Beschaffung eines geeigneten Grundstücks für die Bienenhaltung.
Ein einfacher Weg zum eigenen Grundstück ist der Gang zur Gemeindeverwaltung. Hier lässt man sich eine Übersicht darüber geben, welche Gemeindegrundstücke gerade frei sind und danach geht es zur Grundstücksbesichtigung. Die Pachtkosten halten sich meist im Rahmen und wenn der Pachtvertrag unter Dach und Fach ist, kann es losgehen - fast! Denn vor der Aufstellung der Völker muß zuerst der Grundstückseigentümer um Erlaubnis gefragt werden.
Liegt die Erlaubnis vor, dann müssen die Bienen beim für dieses Gebiet zuständigen Wanderwart oder dem Gemeindeobmann angezeigt werden. Die Kontaktdaten sind im Internet verfügbar und werden auch jedes Jahr aktuell im Imkerkalender abgedruckt.
Bei abgelegenen Grundstücken muss vor dem Aufstellen der Völker auch die Zufahrt angemeldet bzw. genehmigt werden. Die Genehmigungen erteilen Polizeibehörden und Forstämter.
Bei der Anschaffung der Bienen hat der Neuimker von seinem Bienenverkäufer ein Gesundheitszeugnis erhalten. Das Gesundheitszeugnis muss sichtbar am Bienenstand angebracht werden.
Bei Bestandsvölkern muss ein Gesundheitszeugnis vor der Neuaufstellung vom Seuchensachverständigen ausgestellt werden. Das Gesundheitszeugnis muss ebenfalls sichtbar am neuen Bienenstand angebracht werden.
Die Benachrichtigung des Wanderwarts oder des Gemeindeobmanns ist immer dann erforderlich, wenn ein Volk auf ein neues Grundstück verstellt wird, auf dem zuvor keine Bienen gestanden haben. Bei Besitzerwechsel muss der Besitzerwechsel gemeldet werden.
Wozu das Ganze - es geht doch keinem etwas an, was ich auf meinem Grundstück mache!
Wild aufgestellte Bienenvölker sind eine Gefahr für andere Imker. Beim Ausbruch meldepflichtiger und gefährlicher Bienenkrankheiten können wilde Imkereien nicht von den Behörden erfasst werden und damit bleibt die Sanierung des Imkereigebiets erfolglos. Wilde Imker verursachen durch die erfolglosen Sanierungen einen erheblichen Mehraufwand und dadurch einen wirtschaftlichen Schaden bei allen von der Sanierung betroffenen Imkern und bei den zuständigen Behörden.