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Die Wachsmotte

Große Wachsmotte, Galleria mellonella.

Von Michael Uhlig - 2009

 

Die Wachsmotte (Galleria mellonella) hat in der Natur die Aufgabe, alte Bienen- und Hummelnester zu beseitigen. Der Kleinschmetterling gehört damit zur Gruppe der Abbauorganismen, zu denen auch Museumskäfer und andere Insekten, aber auch Pilze, Bakterien sowie alle Aasfresser gehören. Die Abbauorganismen schaffen durch ihre Zersetzungsarbeit neue Lebensräume für andere Lebewesen und sorgen für die Rückführung wichtiger Substanzen in den Stoffkreislauf der Natur.

 

In der Imkerei gehört die Wachmotte zu den Hauptschädlingen, denn sie zerstört das Wabenmaterial samt Larven, Pollen und Honig.

 

Wo die Wachsmotte auftaucht stimmt allerdings meist etwas nicht mit der imkerlichen Praxis, d.h. die Wachsmotte zeigt Mängel in der Bienenhaltung an. 

 

Gründe für die Ausbreitung der Wachsmotte auf einem Bienenstand:

  • Zu schwache Völker
  • Völker mit zu geringem Putztrieb
  • Fehler bei der Aufbewahrung von Leerwaben
  • Bei Gitterboden: Windel ganzjährig eingeschoben, die Wachsmotte vermehrt sich im Gemüll

 

Alle diese Mängel können vom Imker jederzeit beseitigt werden und damit verschwinden auch die Wachsmotten.

 

Auf einem gesunden Stand sind außer der konsequenten Beseitigung bienenfreier Leerwaben in der Regel keine besonderen Maßnahmen gegen die Wachsmotte erforderlich.

 

Aus hygienischen Gründen sollten unbesetzte und bebrütete Waben sofort entnommen und ausgeschmolzen werden. Nur unbebrütete Waben werden außerhalb der Völker aufbewahrt.

 

Wer dennoch bebrütete Waben aufheben möchte: Voraussetzung für die Lagerung bebrüteter Waben ist, dass diese vollkommen Mottendicht verschlossen aufbewahrt werden, denn die Wachsmotte legt ihre Eier auch außerhalb des Wabenlagers ab. Die Larven kriechen nach dem Schlüpfen durch die kleinsten Ritzen bis zu den Waben und verwandeln diese innerhalb weniger Wochen vollständig in eine stinkende Masse. Dabei zernagen sie auch Rähmchen und andere Holzteile.

 

Derart befallene Beuten oder Lagerschränke müssen aufwendig gereinigt und abgeschwefelt oder abgeflammt werden.

 


Befall mit Varroa

Varroen im Gemüll eines Bienenvolks. Bitte anklicken zum Vergrößern.

Von Michael Uhlig, 2009

 


Etwa Anfang der 1980er Jahre wurde in Deutschland die Varroa-Milbe eingeschleppt. Wem die zweifelhafte Ehre gebührt dafür verantwortlich zu sein, lässt sich heute nicht mehr nachweisen. In Frage kommen nur Bienenhalter (Imker oder Forscher), die in jener Zeit Bienenmaterial aus dem Ausland nach Deutschland importiert haben.

 

Da sich die Eigenschaften der Honigbienen seither nicht wesentlich weiterentwickelt haben kann davon ausgegangen werden, dass es sich grundsätzlich nicht lohnt, Bienen aus dem Ausland einzuführen. Die Risiken bei Bienenimporten sind in jedem Fall vorhanden, die angeblichen Chancen hingegen in keinem Fall.

 

Ernsthafte Bienenzucht kann nur durch gezielte Auslese von Drohnen und Königinnen zuchtwürdiger Völker betrieben werden und auf diesem Gebiet gibt es in Europa genügend Auswahl.

 

Imkern mit Drohnenrähmchen

Drohnenlarve mit Varroabefall. Bitte anklicken zum Vergrößern.

Von Michael Uhlig 2008

 

Aufgrund der hohen Belastung unserer Bienenvölker mit der Varroa-Milbe (ein Brutparasit) wurde es erforderlich, mit einem Drohnenrähmchen zu imkern. Durch die relativ lange Entwicklungszeit der Drohnen von der Larve bis zum flugfähigen Insekt sind die Drohnenlarven besonders anfällig für die Milben. Dadurch sammeln sich überdurchschnittlich viele Milben gerade in der Drohnenbrut an.

 

Um die Varroabelastung zu senken werden in die Bienenvölker Drohnenrähmchen eingehängt, die von den Bienen innerhalb weniger Tage ausgebaut und mit Drohnenbrut belegt werden. Die Drohnenbrut funktioniert dabei wie ein Milbenfänger. Nachdem die Brut verdeckelt ist, kann das ganze Rähmchen aus dem Volk genommen und eingeschmolzen werden. Auf diese Weise werden gleichzeitig sehr viele Varroamilben aus den Völkern entnommen, was wiederum die Gesundheit des Volkes und seine Überlebenschancen erhöht.

 

Die Varroamilbe wurde etwa Anfang der 1980er Jahre nach Mitteleuropa eingeschleppt. Unsere einheimische Honigbiene ist durch diesen gefährlichen Brutparasit in der freien Wildbahn nicht mehr überlebensfähig und würde ohne menschliche Hilfe in vermutlich weniger als 10 Jahren aussterben.

 

Behandlungsnotstand

 

Bild oben rechts: wenn das Diagnosebrett einmal so mit Varroen übersät ist, kommt für das Volk meist jede Hilfe zu spät. 

 

Das Bild darunter zeigt Drohnenbrut, die von Varroamilben parasitiert wird.

 

Die Behandlung der Bienenvölker gegen diesen Bruparasit ist in jedem Fall erforderlich. Unbehandelte Völker sterben nach maximal zwei Jahren ab. Die Behandlung erfolgt dabei mit Ameisensäure. 

 


Die Universität Hohenheim informiert:

 

Hinweise zur Umsetzung der Varroa-Bekämpfung mit Ameisensäure 85%

(Juli 2008)

 

Von Dr. Peter Rosenkranz, Universität Hohenheim

 

 

Die Ameisensäure 85% wird den Imkern in Baden-Württemberg im Rahmen eines Behandlungsnotstandes für die Varroa-Bekämpfung 2008 zur Verfügung gestellt. Damit ist Baden-Württemberg das bisher einzige Bundesland, das für die Imker eine rasche Zwischenlösung bei der Zulassung der Ameisensäure 85% erreicht hat.

 

Das Verfahren zur Standardzulassung der Ameisensäure 85% läuft parallel zu dieser Zwischenlösung. Die bisherigen Signale aus Berlin sind günstig, erfahrungsgemäß wird das Verfahren frühestens nächstes Jahr abgeschlossen sein.

 

Wegen der speziellen Situation des Behandlungsnotstandes sind nach dem Tierarzneimittelgesetz bestimmte Regeln einzuhalten, insbesondere:

 

•    Rezeptpflicht

 

•    Dokumentationspflicht

 

Diese haben die zuständigen Stellen nun so „imkerfreundlich“ gestaltet, wie es die Vorschriften gestatten. Zusätzlich wird die Ameisensäure 85% wie andere zugelassene Varroa-Bekämpfungsmittel auch über die Tierseuchenkasse bezuschusst. Gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium, den Fachberatern und den Imkerverbänden schlagen wir nun folgendes Vorgehen vor:

 

•    Das Verfahren kann ähnlich umgesetzt werden wie es in der Vergangenheit (z.B. für den Bezug von Perizin) durchgeführt wurde.

 

•    Die Vereine (oder Kreise) erstellen Listen der Imker für den Bezug der Ameisensäure 85%. Auf dieser Liste müssen Name, Adresse, Völkerzahl und Bestellmenge Ameisensäure (in 1 oder 5 Liter-Einheiten) festgehalten werden.

 

•    Für diese Listen wird ein Rezept durch einen Tierarzt ausgestellt. Dadurch sind Rezeptgebühren und evtl. Honorar nur einmal fällig. Die örtlichen Veterinärämter haben bei der Suche nach entsprechenden Tierärzten ihre Unterstützung zugesagt.

 

•    Der Verein (Kreis) holt ein Angebot aus einer Apotheke für die Ameisensäure 85% ein und kauft diese mit dem Rezept, das vom Apotheker unterschrieben werden muss. In unseren Umfragen lagen die Literpreise zwischen 8,- € und 18,- € (Qualität „reinst“ oder „für Analyse“ ist nicht notwendig).

 

•    Die Ameisensäure wird über die Tierseuchenkasse mit € 6,- pro Liter pauschal bezuschusst. Der Verein kassiert also von seinen Mitgliedern den Differenzbetrag (z.B. bei einem Verkaufspreis von € 11,- pro Liter also € 5,-), der Restbetrag (Zuschuss) wird über den Landesverband mit der Tierseuchenkasse abgerechnet.

 

•    Die Vereine (Kreise) schicken Listen und Rezept an den Landesverband für die Abrechnung.

 

 

 

Hinweis: Da dieser Sonderweg erst vor ca. einer Woche endgültig genehmigt wurde, muss bei der Umsetzung nun von allen Beteiligten etwas improvisiert werden. Die meisten Imker sollten dies akzeptieren können, haben sie doch nun endlich „Rechtssicherheit“ bei Schulung und Anwendung von der Ameisensäure 85%!

 

Wir bitten auch alle Vorstände, dies bei ihren Imkern positiv darzustellen. Für das nächste Jahr können sicher etwas längerfristige Vorkehrungen getroffen werden. Ich bitte auch dringend zu bedenken, dass eine Fortführung dieser Regelung im nächsten Jahr durchaus davon abhängen kann, ob dieser „baden-württembergische Weg“ von den Imkern auch angenommen wird. Wir können nicht einen Behandlungsnotstand geltend machen, wenn kein Bedarf an der Ameisensäure nachzuweisen ist!

 

 

 

Dr. Peter Rosenkranz

Landesanstalt für Bienenkunde

Universität Hohenheim

 

 

 


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